Wissenswertes rund um das Thema „zusätzliche Betreuungsleistungen“
Viele Menschen nehmen im fortgeschrittenen Alter Pflegeleistungen in Anspruch – sei es nun von Angehörigen, stationären Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Pflegediensten wie Adagio in Recklin-ghausen. Doch auch für junge Leute kann Pflege infrage kommen, wenn sie sich beispielsweise auf-grund von Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbstständig um sich kümmern können.
Unsere Leistungen im Überblick
Die Art und der Umfang der Pflegeleistungen unterscheiden sich in beiden Fällen je nachdem, wie groß die Beeinträchtigung der Pflegebedürftigen ist. So gibt es beispielsweise die Grundpflege, die Behand-lungspflege, die Kurzzeitpflege und vieles mehr.
In der Regel ist die Pflege in einer stationären Einrichtung die letzte Wahl, denn ein Großteil der Pflegebedürftigen möchte die eigenen vier Wände nur ungern verlassen. Um den Grundsatz „ambu-lant vor stationär“ umsetzen zu können und den Pflegebedürftigen so lange wie möglich ein einiger-maßen selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen, wird im Rahmen des Pflege-stärkungsgesetzes II der Anspruch auf sogenannte „zusätzliche Betreuungsleistungen“ festgelegt. Die-ser regelt, dass sowohl Personen, die in stationären Einrichtungen gepflegt werden (SGB XI §43b) als auch Personen, die ambulante Pflegedienste wie Adagio in Recklinghausen – unweit von Herne und Marl – in Anspruch nehmen (SGB XI §45b), ein Recht auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleis-tungen haben. Hierunter versteht man Leistungen, die Pflegebedürftige zusätzlich im Alltag unterstüt-zen und gleichzeitig die Angehörigen entlasten sollen.
Wie kann man zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen?
Auch wenn der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen gesetzlich geregelt ist, erhalten Pflege-bedürftige diese nicht automatisch. Je nachdem, ob es sich um die Pflege in einer stationären Einrich-tung oder um die Pflege im häuslichen Umfeld – sprich eine ambulante Pflege – handelt, unterschei-det sich die Art und Weise der Beantragung. In beiden Fällen ist jedoch eine Pflegestufe notwendig.
Stationäre Pflege
Während bei der Regelung durch das Pflegestärkungsgesetz I die zusätzlichen Betreuungsleistungen durch die Einrichtung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wurden, muss seit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetztes II ein gesonderter Antrag gestellt werden. In der Regel erfolgt dies gemein-sam mit dem Antrag auf stationäre Pflege.
Ambulante Pflege
Bei der ambulanten Pflege werden die Rechnungen und Belege für die zusätzlichen Betreuungsleis-tungen monatlich gemeinsam mit einem Antrag bei der Pflegekasse eingereicht. Diese überprüft, ob die erbrachten Leistungen im Rahmen der Betreuungsleistungen anerkannt werden können. Ist dies der Fall, wird eine Rückerstattung veranlasst. Der Höchstbetrag hierfür liegt bei 125 Euro – unabhän-gig von der Höhe der Pflegestufe. Pflegebedürftige haben zudem die Möglichkeit, eine Abtretungser-klärung zu unterzeichnen, um die Antragsstellung an die pflegende Person – beispielsweise eine Fach-kraft eines ambulanten Pflegedienstes wie Adagio in Recklinghausen – abzugeben. Der Erstattungsbe-trag wird dann direkt an diese Person überwiesen.
Was zählt zu den zusätzlichen Betreuungsleistungen und wer kann sie erbringen?
Die Bandbreite der Tätigkeiten, die im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen unter anderem von ambulanten Pflegediensten wie Adagio in Recklinghausen – unweit von Herne und Marl – er-bracht werden können, ist groß. Hierzu zählen beispielsweise:
- Tages- und Nachtpflege (als Ergänzung zu den Regelleistungen)
Kurzzeitpflege (als Ergänzung zu den Regelleistungen)
Verhinderungspflege
Niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote (z. B. stundenweise Betreuung, Beauf-sichtigung von dementen Pflegebedürftigen, Organisation von Hilfeleistungen)
Organisation des Pflegealltags und Beratung
Alltagsbegleitung (z. B. Begleitung zu Arztbesuchen)
Sinnvolle Beschäftigung (z. B. Bewegungsangebote, kreative Angebote, Ausflüge)
Mobilisierung der Pflegebedürftigen
In Recklinghausen, Herne, Merl oder anderswo in Deutschland können die Zusatzleistungen jedoch nicht nur von ambulanten Pflegediensten wie Adagio erbracht werden. Auch stationäre Pflegeeinrich-tungen, ehrenamtliche Helfer, Familien- und Seniorenservices oder Nachbarschaftsdienste bezie-hungsweise Vereine können die Aufgaben übernehmen.
Welche Leistungen können abgerechnet werden?
Damit die zusätzlichen Betreuungsleistungen auch tatsächlich von der Pflegekasse übernommen wer-den, gilt es, einige Punkte zu beachten:
1. Der Leistungserbringer muss gesetzlich anerkannt sein. Dies gilt nicht für ambulante Pflege-dienste, sondern für alle diejenigen, welche die erbrachten Leistungen abrechnen möchten.
2. Der Erstattungsbeitrag ist zweckgebunden. Dies bedeutet, dass die Leistungen zunächst er-bracht werden müssen, bevor sie abgerechnet werden können.
3. Die erbrachten Leistungen müssen von der Pflegekasse als Teil der zusätzlichen Betreuungs-leistungen anerkannt sein.
4. Um den Erstattungsbeitrag zu erhalten, müssen alle Ausgaben für die zusätzlichen Betreuungs-leistungen detailliert nachgewiesen werden.
Warum Adagio Pflege GmbH Ihr richtiger Ansprechpartner für zusätzliche Betreuungsleistungen ist?
Um sicherzugehen, dass Pflegebedürftige am Ende nicht auf den Kosten der zusätzlichen Betreuungs-leistungen sitzenbleiben, ist es ratsam, auf erfahrene ambulante Pflegedienste zu vertrauen. Nicht nur in Recklinghausen, sondern auch in Bochum, Herne und Marl ist Adagio Pflege hierfür Ihr richtiger Ansprechpartner. Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen ausführlich und finden gemeinsam mit Ihnen die opti-male Betreuungslösung. Hierbei gehen wir individuell auf die Situation und die Ansprüche des Pflege-bedürftigen ein.
Unser Pflegepersonal verfügt über ein umfangreiches fachliches Know-how und arbeitet mit viel Herz sowie Engagement. So können Sie sich und Ihre Angehörigen bei unserem ambulanten Pflegedienst in Recklinghausen jederzeit bestens versorgt wissen. Gern beraten wir Sie auch persönlich zu unseren Leistungen. Sie erreichen uns telefonisch unter 02361 849 02 80. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!